Zahnfüllungen: Es wird an Alternativen zu Amalgam geforscht

Zahnmediziner sind genau wie andere Ärzte an gesetzliche Regelungen gebunden. Bisher gibt es zwar immer noch nicht das lange in der Diskussion befindliche Amalgam-Verbot, doch an Alternativen zu den klassischen Zahnfüllmaterialien wird fleißig geforscht. Die Minimata-Konvention sieht bis zum Jahr 2020 eine umfassende Reduzierung der Quecksilberverarbeitung für Zahnfüllungen vor. Bis es dieses Abkommen jedoch zur völkerrechtlichen Verbindlichkeit geschafft haben wird, können noch viele Jahre ins Land gehen. Immerhin muss das Minimata-Abkommen von mindestens fünfzig Staaten ratifiziert werden. www.mercuryconvention.org

Alternative Zahnfüllungen sind eine Herausforderung

Mit der Minamata-Konvention steigt auch in Deutschland der Bedarf nach Amalgam-Alternativen. Die WHO stuft Füllungen mit Dentalamalgam zwar nach wie vor als sicher ein. Doch das Schonen der Zahnhartsubstanz und das Bestreben nach grundsätzlich ökologischem Arbeiten in der Zahnmedizin sind und bleiben die Grundlage der Forschung nach wissenschaftlich erprobten Materialalternativen. Ein Beispiel dafür ist Equia. Dabei handelt es sich um ein zahnfarbiges Füllmaterial auf der Basis eines Glasionomere-Zementes. Wissenschaftler empfehlen es als Alternative zu Amalgam, weil es einerseits farblich unauffällig und daher kosmetisch angenehmer ist; hinzu kommt, dass Equia in der Anwendung kaum zeitaufwändig und sogar kostengünstig ist. Unterm Strich gilt Equia bei zahnmedizinischen Wissenschaftlern als eine Lösung, die in der heutigen Zeit gut funktioniert und sogar den Anforderungen in der Zukunft standhalten kann.